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GEMA wieder „zu Besuch“ bei Vermietern von Ferienunterkünften

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Ferienwohnland.de: informiert über neue Fälle in Deutschland

In Schleswig Holstein waren die ersten Fälle von GEMA-Überprüfungen und Zahlungseinforderungen bei Vermietern von Ferienunterkünften bekannt geworden. Ein Aufschrei drang durch die Republik – auch medial gab es großen Widerhall. Unter zum Teil dubiosen Bedingungen hatten die Mitarbeiter der GEMA, die die Verwertungsrechte der Künstler vertreten, Beiträge gefordert. Viele Vermieter zahlten, andere klagten. Eine Entscheidung von höherer Instanz steht noch immer aus. Verschiedene Gerichtsurteile auf Länderebene lassen derzeit Handlungsspielraum für Klagen von beiden Seiten. Im Sommer hatten zuletzt die Vermieter Hoffnung geschöpft (I-6 U 204/13, 6 U 204/13 vom 13.06.2014, OLG Köln).

Vermieter-GEMA in Schleswig Holstein längst keine Einzelfälle mehr

Jetzt wird klar, dass die GEMA sich nicht nur in Schleswig Holstein oder NRW bei Vermietern von Ferienobjekten um ihre Künstler „gekümmert“ hatte. Das Vermieter-Portal Ferienwohnland.de hat unter seinen Kunden eine Umfrage gemacht und stieß dabei nicht nur auf Einzelfälle. Sowohl in Hessen, im Sauerland, im Schwarzwald oder auch am Bodensee hatten Mitarbeiter der GEMA ebenfalls Beiträge eingefordert oder sogar eingestrichen.

Und das sagen die Betroffenen über die Zusatzbelastungen

„Wir zahlen schon seit einiger Zeit GEMA-Gebühren. Es hält sich in Grenzen. Wir haben auch versucht, es zu verhindern, aber das hat leider nicht geklappt. Auch bei anderen Vermietern war es so. Da wir etwas älter sind, wollen wir uns den Ärger ersparen und zahlen eben“, heißt es von einem älteren Paar aus Hessen (alle Namen der Redaktion bekannt). Ähnliches im Sauerland: „Auch wir wurden verpflichtet zu hohen Gebühren und Nachzahlungen. Man sagte uns, dass es keinen Zweck hat dagegen anzugehen. Falls dies doch möglich ist, informieren Sie uns bitte“ klingt die E-Mail an uns beinahe wie ein Hilferuf.

Bei Vermietern wachsen Unmut und Gegenwehr

Dass es auch anders geht, zeigen diese Statements: „Ich habe vor einem Jahr Post von der Gema erhalten und nicht auf das Schreiben reagiert. Es gab keine weitere Post von der GEMA“, schreibt eine Vermieterin aus dem Schwarzwald, die die Forderung scheinbar aussitzen möchte. Verärgert ist auch ein Paar vom Bodensee, das schon seit zwei Jahren Gebühren an die GEMA entrichtet. „Ab nächstes Jahr werden wir nur unter Vorbehalt bezahlen und auf den möglichen Gerichtsentschluss warten, der noch von höchster Instanz aussteht. Nach dem Kölner Urteil scheint ja doch mehr möglich“, beziehen sich die Vermieter auf die positiven Nachrichten vom Sommer.

GEMA beharrt auf ihrer Rechtsposition und fordert weiter Gebühren

Die GEMA hat einen ähnlichen Standpunkt und macht fröhlich weiter. „Rechtskräftig ist über die Vergütungspflicht des hier in Rede stehenden Sachverhalts von einem höheren Gericht noch nicht entschieden worden. Allein schon deswegen sehen wir auch keine Veranlassung, von unserer bisherigen Rechtsposition, die durch mehrere rechtskräftige Urteile in unserem Zuständigkeitsbereich bestätigt wurde, abzuweichen.“

Klare Handlungsempfehlungen von Vermieter-Portal Ferienwohnland.de

Ferienwohnland empfiehlt: „Ganz einfach, wenn niemand von seiner Position abrücken will, bleibt es eben dabei, dass Beiträge von Vermietern an die GEMA nur unter Vorbehalt gezahlt werden sollen, um sie – im Falle einer für Vermieter positiven Rechtsprechung von übergeordneter Instanz – zurückfordern zu können. Außerdem sollten, wenn überhaupt Verträge unterzeichnet werden müssen, die Schriftstücke höchstens für jeweils eine Saison gelten. Denn meistens wird ja auch nicht über die Dauer von zwölf Monaten vermietet. Noch besser ist es, sich Rechnungen zukommen zu lassen, ohne vorher vertragsmäßig gebunden zu sein. Falls Nachzahlungen im Raum stehen – niemals mehr als drei vergangene Jahre begleichen. Noch immer gilt: Holen Sie sich Rechtsbeistand“, sagt Gunnar Schlutt, Experte für das Vermieten von Ferienunterkünften in Deutschland.

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