Das Reisemagazin für Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland

Urlaubszeit ist Einbruchszeit

Sommerzeit, Urlaubszeit. Schon Wochen vorher wird das Internet durchstöbert und die Ferienunterkunft gebucht. Dann heißt es endlich Koffer packen und los geht’s. Doch wenn bei der Rückkehr die Wohnung leer geräumt und verwüstet vorgefunden wird, ist die im Urlaub getankte Erholung schnell dahin. Denn Diebe haben in der Urlaubszeit Hochsaison.

Mittlerweile scheitern allerdings ein Drittel aller Einbruchsversuche, da die Wohnungen und Häuser gesichert sind. Denn Diebe sind auf schnelle Beute aus und scheuen das Risiko gut gesicherte Türen zu öffnen.

Mit ein paar gezielten Maßnahmen kann man zusätzlich verhindern, dass Einbrecher auf Ihr zu Hause aufmerksam werden:

Checkliste:

  • Fenster und Türen schließen und verriegeln, auch Garagentore, Nebeneingangs- und Verbindungstüren abschließen
  • Wertsachen wie Sparbücher oder Schmuck am besten im Safe oder im Bankschließfach verwahren
  • Nachbarn darüber informieren, dass Sie verreisen und wann Sie voraussichtlich zurückkehren (eventuell eine Telefonnummer für den Notfall hinterlassen)
  • Nachbarn darum bitten, das Haus im Blick zu behalten und regelmäßig den Briefkasten zu leeren
  • Rollläden und Lampen im Haus an eine Zeitschaltuhr anschließen (das täuscht ein bewohntes Haus vor)
  • Zeitungen abbestellen oder lassen Sie diese an den Urlaubsort nachsenden
  • Anrufbeantworter abschalten bzw. keine Angaben zum Urlaub auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
  • Farbfotos und Aufzeichnungen von Wertgegenständen machen (zum Beispiel die Gerätenummern aufschreiben)
  • Leitern, Gartenmöbel, Kletterhilfen, aber auch Werkzeuge, die beim Einsteigen ins Haus helfen könnten, wegschließen
  • Außensteckdosen abschalten
  • Bewegungsmelder zur Abschreckung installieren
  • niemals die Urlaubszeit auf Facebook, Twitter und Co. veröffentlichen

Übrigens: Eine Abwesenheit, von mehr als zwei Monate, gilt versicherungstechnisch als gefahrenerhöhend und muss deshalb vor Urlaubsbeginn der Versicherung mitgeteilt werden.

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