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GEMA wieder „zu Besuch“ bei Vermietern von Ferienunterkünften

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Ferienwohnland.de: informiert über neue Fälle in Deutschland

In Schleswig Holstein waren die ersten Fälle von GEMA-Überprüfungen und Zahlungseinforderungen bei Vermietern von Ferienunterkünften bekannt geworden. Ein Aufschrei drang durch die Republik – auch medial gab es großen Widerhall. Unter zum Teil dubiosen Bedingungen hatten die Mitarbeiter der GEMA, die die Verwertungsrechte der Künstler vertreten, Beiträge gefordert. Viele Vermieter zahlten, andere klagten. Eine Entscheidung von höherer Instanz steht noch immer aus. Verschiedene Gerichtsurteile auf Länderebene lassen derzeit Handlungsspielraum für Klagen von beiden Seiten. Im Sommer hatten zuletzt die Vermieter Hoffnung geschöpft (I-6 U 204/13, 6 U 204/13 vom 13.06.2014, OLG Köln).

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Ferienwohnung | Vermieter-Streit mit der GEMA: zahlen oder nicht?

Experten von Online-Portal Ferienwohnland.de geben Tipps

 Frau mit einem Paragraphen in der Hand steht im Wohnzimmer einer Ferienwohnung

Das kann doch nicht wahr sein! Noch mehr Kosten? Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zahlen für die Geräte in ihren Unterkünften in Deutschland brav ihre Beiträge an die GEZ. Doch jetzt entbrennt vielerorts ein neuer Streit. Denn auch die GEMA meldet ihre Ansprüche an und agiert zum Schutz der Urheberrechte und im Sinne der Künstler. Vermieter werden zur Kasse gebeten, weil die Verbreitung von Ton und Bild über Radios und Fernseher eben einer nicht zu beziffernden Masse an Menschen zugeführt werden kann. Absurd? Nein! Diesen Beitrag weiterlesen »

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