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Artikel-Schlagworte: „Preisangabenverordnung“

Pflicht zur Angabe von Endpreisen

Bei der Bewerbung Ihrer Unterkunft ist § 1 Absatz 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten:

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

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