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FerienwohnlandPass- und Visabestimmungen

Pass- und Visabestimmungen für die Einreise nach Deutschland

  1. Allgemeines

    Ausländer brauchen bei der Einreise einen gültigen Reisepass oder ein Passersatzpapier. Der Reisepass muss bei der Einreise nach Deutschland bzw. dem Schengen-Raum noch mindestens vier Monate gültig sein. Für Staatsangehörige der EU-Staaten genügt ein gültiger Personalausweis. Kinder müssen im Pass der Eltern mit eingetragen sein oder einen eigenen Kinderausweis mit sich führen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder ist zur Einreise ein Visum erforderlich.

    Detaillierte Informationen gibt die Deutsche Botschaft.

  2. Versicherung

    Als EU-Bürger/in hat man bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall in Deutschland Anspruch auf kostenlose oder zumindest kostengünstigere Erstversorgung. In vielen europäischen Ländern hat die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) den Vordruck E111 ersetzt. Die Vorlage der Europäischen Karte garantiert die Übernahme bzw. die Erstattung der entstandenen Sachleistungskosten vor Ort.

    Für Bürger anderer Staaten empfiehlt es sich, eine Reiseversicherung abzuschließen.

    Arztbesuche müssen in der Regel vor Ort in bar beglichen werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

  3. Impfungen

    Impfungen sind für die Einreise nach Deutschland nicht vorgeschrieben.

    Allerdings wächst jedes Jahr im Frühjahr die Gefahr, sich mit den von Zecken ausgelösten Krankheiten Borreliose und der viralen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) anzustecken. Zecken sind weltweit verbreitete, blutsaugende Parasiten, die sich vom Blut ihrer Wirte ernähren und vorwiegend in bodennaher Vegetation leben. Festgebissene Zecken sollten vorsichtig, ohne zu quetschen mit einer spitzen Zeckenpinzette entfernt werden. Noch besser ist es, einen Arzt aufzusuchen.

    Risikogebiete sind vor allem Baden-Württemberg und Bayern sowie bestimmte Landkreise in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Nicht jeder Stich einer infizierten Zecke führt zu einer Infektion des Menschen. Schutz vor Zecken bietet Kleidung, die möglichst viel Körperoberfläche bedeckt.

  4. Ärztliche Behandlung im Notfall

    In jeder Stadt ist ein ärztlicher Notdienst organisiert, der nachts und an den Wochenenden hilft. Die Telefonnummern sind im örtlichen Telefonbuch verzeichnet. Wer dringend ärztliche Behandlung braucht, kann auch einen Notarzt rufen (unter der Telefonnummer 112). Auch die Apotheken haben einen Nacht- und Sonntagsdienst organisiert. An jeder Apotheke findet man die Adresse der nächsten diensthabenden Apotheke.

    Quelle: http://www.deutschland-tourismus.de

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